An-nikah – Die islamische Trauung

An-nikah – Die islamische Trauung

Philosophie des nikāḥ (islamische Trauung)

 Der Heilige Prophet MuhammadSAW sagte:

النِّكَاحُ مِنْ سُنَّتِي فَمَنْ لَمْ يَعْمَلْ بِسُنَّتِي فَلَيْسَ مِنِّي

„Das nikāḥ (islamische Trauung) ist Teil meiner Sunna (Praxis) und wer meine Sunna (Praxis) nicht befolgt, hat nichts mit mir zu tun.“ [1]

Der Verheißene MessiasAS beschreibt die Vorteile der Ehe folgendermaßen: „Gemäß dem Heiligen Qur‘an gibt es drei Vorteile der Ehe: Rechtschaffenheit, Erhaltung der Gesundheit und Erhaltung der Nachkommenschaft. [...] An einer Stelle sagt der Heilige Qur‘an:

وَ لۡیَسۡتَعۡفِفِ الَّذِیۡنَ لَا یَجِدُوۡنَ نِکَاحًا حَتّٰی یُغۡنِیَہُمُ اللّٰہُ مِنۡ فَضۡلِہٖ ؕ [2]

D. h. jene, die nicht über die Mittel zur Heirat verfügen, die der Weg zur Bewahrung von Rechtschaffenheit ist - die sollten andere Wege gehen, um sich rechtschaffen zu halten. In Bukhari und Muslim steht, dass der Heilige ProphetSAW sagt: ‚Derjenige, der keine Mittel zum Heiraten hat, soll sich durch das Fasten rechtschaffen halten.‘ Das Hadith lautet so:

يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ مَنِ اسْتَطَاعَ مِنْكُمُ الْبَاءَةَ فَلْيَتَزَوَّجْ فَإِنَّهُ أَغَضُّ لِلْبَصَرِ وَأَحْصَنُ لِلْفَرْجِ وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ وِجَاءٌ

O, Ihr jungen Menschen! Wer immer unter euch die Mittel zur Heirat hat, der sollte heiraten, weil Heiraten die Blicke anständig niederwerfend macht und den Mann vor Ehebruch schützt. Andererseits haltet das Fasten, weil es (das Fasten) die sexuellen Leidenschaften tötet.‘ [3]

Die oben angeführten Verse und Ahadith, zusammen mit vielen anderen, beweisen, dass die Ehe nicht nur ein Mittel zur Erfüllung sexueller Leidenschaften ist, eher ist sie ein Mittel, um schlechte Gedanken, schlechte Blicke und schlechte Taten zu vermeiden. Sie ist auch ein Mittel, um die Gesundheit zu schützen.

Es gibt einen weiteren Vers des Heiligen Qur‘an, der Licht auf Sinn und Vorteile der Ehe wirft, und dieser Vers lautet so:

وَ الَّذِیۡنَ یَقُوۡلُوۡنَ رَبَّنَا ہَبۡ لَنَا مِنۡ اَزۡوَاجِنَا وَ ذُرِّیّٰتِنَا قُرَّۃَ اَعۡیُنٍ وَّ اجۡعَلۡنَا لِلۡمُتَّقِیۡنَ اِمَامًا [75] [4]

D. h., dass die Gläubigen jene sind, die zu Gott für ihre Frauen und Kinder beten, damit sie zu einer Quelle reiner Freude für sie werden. Und sie beten auch zu Gott, dass Er ihre Frauen und Kinder gut und rechtschaffen mache und sie immer die Führer gottesfürchtiger Menschen sein dürfen.“ [5]

Hadhrat Khalifatul Masih V.ABA sagte: „Die Weisheit hinter der islamischen Eheschließung bzw. deren Bekanntmachung ist jene, dass Mann und Frau, die dem Gebot Allahs entsprechend eine Beziehung als Ehemann und Ehefrau eingehen, bei der Eheschließung versprechen, dass sie versuchen werden, den göttlichen Anweisungen Folge zu leisten, die ihnen vorgetragen wurden. Sie werden versuchen, ihr Leben nach den Versen, die zum Zeitpunkt ihres nikāḥs rezitiert wurden, zu richten.“ (Freitagsansprache vom 10.11.2006)

Die Vorgehensweise des nikāḥ (islamische Trauung)

Das nikāḥ (die islamische Trauung) kann für die Jamaat-Mitglieder in Deutschland nur vollzogen werden, wenn gemäß der Anweisung von Hudhur-e-AqdasABA das Counselling stattgefunden hat. Darüber hinaus müssen die nikāḥ-Formulare von der Abt. Rishta Nata AMJ Deutschland vor dem nikāḥ (der islamischen Trauung) attestiert werden.

Das Counselling ist eine vertrauliche Sitzung des lokalen Murabbi Sahibs mit dem Bräutigam, der Braut und den Eltern der beiden, in dem die islamische Lehre über das Eheleben und die Verantwortung der Schwiegereltern beleuchtet werden und Ratschläge und Tipps für den neuen Bund der Ehe mitgegeben werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit gegeben, dass der Bräutigam und die Braut zusammen und auch einzeln mit dem lokalen Murabbi Sahib sprechen können, falls sie etwas Vertrauliches besprechen möchten. Es wird dringend empfohlen, unmittelbar nach der Verlobung und spätestens vor der standesamtlichen Trauung und dem nikāḥ (der islamischen Trauung) das Counselling zu vollziehen, da das Brautpaar hier auch die Möglichkeit hat, organisatorische und rechtliche Fragen über das nikāḥ (die islamische Trauung) und die Hochzeit zu stellen. 

Für die Attestierung Ihrer nikāḥ-Formulare sind Sie gebeten, die Formulare mit großer Sorgfalt auszufüllen, damit ein reibungsloser Vorgang gewährleistet werden kann. Im nikāḥ-Formular müssen der Wali (Vormund), die Braut und ihre zwei Zeugen und der Bräutigam und seine zwei Zeugen unterschreiben.

Die Braut und der Bräutigam müssen in Anwesenheit ihrer zwei männlichen Zeugen unterschreiben und die Zeugen sollen dies mit ihrem Namen und ihrer Unterschrift ebenfalls bezeugen. Die Zeugen müssen nicht unbedingt die eigenen Brüder sein, sondern können auch Freunde oder Verwandte sein. Dieser Vorgang ist unentbehrlich, um das Einverständnis beider Parteien zu gewährleisten, welches die Zeugen bezeugen.

Das nikāḥ-Formular soll digital ausgefüllt und dreimal ausgedruckt und jeweils unterschrieben werden. Die jeweiligen Formulare dienen später als originale nikāḥ-Urkunden für die Braut, den Bräutigam und die Abt. Rishta Nata. Neben den nikāḥ-Formularen werden die Meldebescheinigung des Bräutigams und der Braut benötigt. Falls die standesamtliche Trauung noch nicht vollzogen wurde, ist zumindest die Terminbestätigung der standesamtlichen Hochzeit vorzulegen. Darüber hinaus wird auch das taṣdīq-Formular (Bestätigungsformular) vom Sadr Jamaat / Lokal Amir benötigt. All diese Unterlagen sollen zeitig an die Abt. Rishta Nata geschickt werden, damit es zu keiner Verzögerung des nikāḥs (der islamischen Trauung) kommt. Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch zu schicken oder persönlich vorbeizukommen. Falls Sie die Dokumente postalisch schicken, werden diese attestiert innerhalb weniger Tagen postalisch zurückgeschickt. Jene, die seit einem Jahr Mitglieder der Jamaat sind, sind gebeten, die standesamtliche Trauung im Zeitraum nach dem Counselling und vor dem nikāḥ (islamische Trauung) zu vollziehen.

Im Falle eines nikāḥs (der islamischen Trauung) in Pakistan müssen die nikāḥ-Formulare viermal angefertigt werden. Das nikāḥ (die islamische Trauung) in Pakistan ist eine islamische und standesamtliche Trauung zugleich. Deshalb sind die nikāḥ-Formulare in diesem Fall ein juristisches Dokument, welches weder verändert, durchgestrichen noch überschrieben werden darf. Diese müssen mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden. Für die Attestierung der nikāḥ-Formulare sind das Counselling, die Meldebescheinigung des deutschen Bürgers, das taṣdīq-Formular (Bestätigungsformular) vom Sadr Jamaat / Lokal Amir des deutschen Bürgers und die nikāḥ-Formulare für die Abt. Rishta Nata Deutschland notwendig.

Alle ausführlichen Informationen zu dem bürokratischen Ablauf, der vor dem nikāḥ (der islamischen Trauung) ausgeführt werden muss, erhalten Sie von Ihrem Sadr Jamaat, lokalen Amir, lokalen Sek. Rishta Nata, lokalen Murabbi Sahib oder von der Abt. Rishta Nata.

Die nikāḥ Zeremonie

Das nikāḥ (islamische Trauung) wird meistens in der Moschee oder unmittelbar vor der ruḫsatāna (Verabschiedung der Braut) vollzogen. Zur Zeit des Heiligen ProphetenSAW wurden Trommeln verwendet, um Eheschließungen anzukündigen. Der Heilige Prophet MuhammadSAW sagte:

أَعْلِنُوْا  هَذَا النِّكَاحَ وَاجْعَلُوهُ فِي الْمَسَاجِدِ وَاضْرِبُوا عَلَيْهِ بِالدُّفُوفِ

Macht diese Hochzeit bekannt und haltet sie in der masǧid (Moschee) ab, und schlagt die Duff (Trommel) dafür.“ [6]

Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte diesbezüglich: „Der Zweck der Trommeln war es, etwas zu verkünden. Jetzt gibt es ein Mittel der Verkündigung, das den Trommeln weit überlegen ist, nämlich die Zeitungen, in denen Ankündigungen gemacht werden können. Der Zweck, den die Trommeln hatten, ist nun durch andere Mittel erfüllt worden, die besser sind. [7]

Beim nikāḥ müssen der Bräutigam oder sein wakīl (Vertreter) und der Wali (Vormund) der Braut oder der wakīl (Vertreter) des Walis (Vormund) anwesend sein. Darüber hinaus müssen zwei Zeugen das nikāḥ (islamische Trauung) bezeugen.

Zu Beginn rezitiert der Imam folgende Verse gemäß der Sunnah (Praxis) des Heiligen ProphetenSAW:

اَلْحَمْدُ لِلّٰہِ نَحْمَدُہٗ وَنَسْتَعِیْنُہٗ وَ نَسْتَغْفِرُہٗ وَنُؤْمِنُ بِہٖ وَنَتَوَکَّلُ عَلَیْہِ وَنَعُوْذُ بِاللّٰہِ مِنْ شُرُوْرِ اَنْفُسِنَا وَمِنْ سَیِّاٰتِ اَعْمَالِنَا مَنْ یَّھْدِہِ اللّٰہُ فَلَا مُضِلَّ لَہٗ وَمَنْ یُّضْلِلْہُ فَلَا ھَادِیَ لَہٗ ط وَنَشْهَدُ أَنْ لَا إلٰهَ إلَّا اللّٰهُ وَحْدَہُ لَا شَرِيْكَ لَهُ وَنَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُہُ وَرَسُوْلُهُ۔ اَمَّا بَعْدُفَاَعُوْذُ بِاللّٰہِ مِنَ الشَّیْطٰنِ الرَّجِیْمِ۔

یٰۤاَیُّہَا النَّاسُ اتَّقُوۡا رَبَّکُمُ الَّذِیۡ خَلَقَکُمۡ مِّنۡ نَّفۡسٍ وَّاحِدَۃٍ وَّ خَلَقَ مِنۡہَا زَوۡجَہَا وَ بَثَّ مِنۡہُمَا رِجَالًا کَثِیۡرًا وَّ نِسَآءً ۚ وَ اتَّقُوا اللّٰہَ الَّذِیۡ تَسَآءَلُوۡنَ بِہٖ وَ الۡاَرۡحَامَ ؕ اِنَّ اللّٰہَ کَانَ عَلَیۡکُمۡ رَقِیۡبًا [2]

یٰۤاَیُّہَا الَّذِیۡنَ اٰمَنُوا اتَّقُوا اللّٰہَ وَ قُوۡلُوۡا قَوۡلًا سَدِیۡدًا [71] یُّصۡلِحۡ لَکُمۡ اَعۡمَالَکُمۡ وَ یَغۡفِرۡ لَکُمۡ ذُنُوۡبَکُمۡ ؕ وَ مَنۡ یُّطِعِ اللّٰہَ وَ رَسُوۡلَہٗ فَقَدۡ فَازَ فَوۡزًا عَظِیۡمًا [72]

یٰۤاَیُّہَا الَّذِیۡنَ اٰمَنُوا اتَّقُوا اللّٰہَ وَ لۡتَنۡظُرۡ نَفۡسٌ مَّا قَدَّمَتۡ لِغَدٍ ۚ وَ اتَّقُوا اللّٰہَ ؕ اِنَّ اللّٰہَ خَبِیۡرٌۢ بِمَا تَعۡمَلُوۡنَ [19]

Übersetzung:

„Aller Preis gebührt Allah allein. Wir lobpreisen Ihn. Wir erflehen Hilfe von Ihm. Wir glauben an Ihn. Wir vertrauen auf Ihn. Und wir ersuchen den Schutz Allahs vor dem Unheil unserer Seelen und vor den schlechten Folgen unserer Taten. Wen Allah rechtleitet, so kann keiner ihn irreführen und wen Er für irregegangen erklärt, so kann ihn keiner rechtleiten. Und wir bezeugen, dass keiner anbetungswürdig ist außer Allah und wir bezeugen, dass MuhammadSAW der Diener und Prophet Allahs ist. Darüber hinaus, ich suche Zuflucht bei Allah vor Satan den Verfluchten.“

„O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm sein Paarwesen und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.” [8]

„O die ihr glaubt! Fürchtet Allah und redet das rechte Wort. Er wird eure Werke recht machen für euch und euch eure Sünden vergeben. Und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, wird gewiss einen gewaltigen Erfolg erreichen.” [9]

„O die ihr glaubt, fürchtet Allah; und eine jede Seele schaue nach dem, was sie für morgen vorausschickt. Und fürchtet Allah; Allah ist wohl kundig dessen, was ihr tut.” [10]

Nach der Rezitation der Verse wird zunächst eine mündliche Einverständniserklärung zur Eheschließung und der Summe des ḥaqq mehars (Morgengabe) des Bräutigams und des Walis (Vormund der Braut) eingeholt. Danach findet das duʿāʾ (gemeinsames stilles Gebet) statt.

Es wird empfohlen, unmittelbar nach dem nikāḥ (islamische Trauung) alle drei nikāḥ-Formulare vom Imam und von zwei Zeugen mit datierter Unterschrift ausfüllen zu lassen. Die nikāḥ-Formulare sollen bei der nächsten Gelegenheit bei der Abt. Rishta Nata eingereicht werden, damit das Brautpaar registriert wird.

Allgemeine Information für Nau Mubai‘een & Nau Mubai‘a

Falls Sie neu konvertiert sind und einen Heiratswunsch haben, so empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren lokalen Murabbi Sahib zu wenden oder die Abt. Rishta Nata (rishtanata@ahmadiyya.de) zu kontaktieren, damit Ihre Angelegenheit vertraulich behandelt werden kann. Ihre offenen Fragen werden dort beantwortet. 

Die Philosophie und Verantwortung eines Walis

 

Der Heilige Prophet MuhammadSAW sagte:

لَا نِکاَحَ اِلَّا  بِوَلِیِّ وَشَا ھِدَیۡ عَدۡلٍ

„Es gibt kein nikāḥ ohne die Zustimmung des Walis und zwei gerechte Zeugen.“ [11]

 Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte: „Gemäß der Scharia wurde der Vater als Wali (Vormund) als erstes bestimmt. Wenn es keinen Vater gibt, dann ist der Bruder der Wali (Vormund), und wenn es keinen Bruder gibt, dann ist der Onkel väterlicherseits der Wali (Vormund).  Nahe und entfernte Verwandte werden nacheinander zum Wali (Vormund) ernannt. Wenn der Vater des Mädchens anwesend ist, ist ein nikāḥ (islamische Trauung) ohne seine Zustimmung nicht zulässig, außer bei religiösen Auseinandersetzungen oder einer Erlaubnis gemäß der Scharia. [12]

Hadhrat Khalifatul Masih V.ABA: „Wenn ein Mädchen erwachsen wird und es um ihre Eheschließung geht, dann ist dabei sowohl das Einverständnis der Mutter als auch das des Mädchens notwendig. Der Heilige ProphetSAW sagte dazu: „Wenn ihr eure Töchter verheiratet, dann sollt ihr auch nach ihrem Willen fragen.“ Wenn das nikāḥ (islamische Trauung) verkündet wird, hat Allah das Recht des „Walayat“ (Vormundschaft), also des „Wali“-Seins (Vormund), dem Vater gegeben. Nachdem er die Tochter gefragt hat, zu Hause alles beraten und dafür gebetet wurde, findet das nikāḥ für gewöhnlich in der Moschee statt. Frauen kommen üblicherweise nicht dorthin. Bei uns ist es üblich, dass nach dem Übereinkommen der Eheschließung, der Vater den Jungen auch eher kennt. Es gibt jedoch auch sehr viele andere Angelegenheiten, die Männer im Vergleich zu Frauen eher lösen können, weil sie draußen unterwegs sind. Deshalb hat Allah das Recht des „Wali“-Seins (Vormund) dem Mann gegeben. Es ist aber so, dass kein anderer das Recht hat über eine Scheidung zu entscheiden. Hier zählt nur der Wille der Frau. Wenn sie aufgrund eines legitimen Grundes vor Gericht geht und sagt, dass sie nicht mehr mit dem Ehemann zusammenleben möchte. Aber man sollte sich nicht wegen Kleinigkeiten scheiden lassen.

Wenn die Umstände aber so sind, dass der Vater die Familie und die Mutter verlässt und sich nicht um die Kinder kümmert, dann ist es in diesen Fällen nicht zwingend, dass der Vater „Wali“ (Vormund) wird, außer, das Mädchen möchte es so. Wenn sie jedoch sagt, dass dieser Vater gar keinen Kontakt mit mir gepflegt habe, er sich nie um mich gekümmert habe, er sich nie um meine Erziehung und Bildung gekümmert habe und für alle Ausgaben immer die Mutter aufgekommen sei und sie sich um alles gekümmert habe, in solch einem Fall sieht das niẓām im Islam und in unserer Jamaat es vor, dass sie sich an den Khalifen der Zeit wendet. Dann kann sie dem Khalifen der Zeit schreiben und der Khalif bestimmt aus dem nahen Verwandtenkreis jemanden zum „Wali“ (Vormund) oder „wakīl“ (Vertreter). In solch einem Fall ist es nicht notwendig, dass es der Vater ist. Wenn ein Vater gar keinen Kontakt pflegte, dann entscheidet der Khalif der Zeit, dass an seiner Stelle ein anderer als „Wali“ bestimmt wird, vorausgesetzt das Mädchen sagt dies ganz offen. Es gibt viele solcher Fälle, wo der Khalif der Zeit jemand anderen zum „wakīl“ (Vertreter) bestimmt, weil die Väter keinen Kontakt pflegen.  Der eigentliche „Wali“ (Vormund) ist der Khalif der Zeit. Er bestimmt dann jemanden als „wakīl“ (Vertreter).“ [13]

Falls Sie einen Antrag für einen Wali stellen möchten, so kontaktieren Sie die Abt. Rishta Nata AMJ Deutschland.

Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte, dass es nicht verpflichtend sei, nach dem nikāḥ (islamische Trauung) „Chuhāre“ (Trockenfrüchte) zu verteilen, es ist aber durch die Sunna (Praxis des Heiligen ProphetenSAW belegt.“ [14]

Die Philosophie des ḥaqq mehar (Morgengabe)

Das ḥaqq mehar (Morgengabe) ist die Bezeichnung für einen bestimmten angekündigten Geldbetrag, den ein Mann beim nikāḥ (islamische Trauung) seiner Frau zu zahlen bereit ist. Obwohl der Ehemann verpflichtet ist, seiner Frau eine Morgengabe zu geben, sollte er sie mit Liebe und offenem Herzen geben, denn Allah, der Allmächtige, sagt:

وَ اٰتُوا النِّسَآءَ صَدُقٰتِہِنَّ نِحۡلَۃً ؕ

„Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig“  [15]

An einer anderen Stelle heißt es:

فَمَا اسۡتَمۡتَعۡتُمۡ بِہٖ مِنۡہُنَّ فَاٰتُوۡہُنَّ اُجُوۡرَہُنَّ فَرِیۡضَۃً

„Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt.“  [16]

Es wird von Hadhrat Abu HurairaRA überliefert, dass der Heilige ProphetSAW sagte: „Jemand, der zur Heirat mit einer Frau eine Morgengabe festgelegt hat und die Absicht hat, diese nicht zu zahlen, ist ein Ehebrecher und derjenige, der einen Kredit mit der Absicht aufnimmt, diesen nicht zu begleichen, wird von mir als ein Dieb angesehen.“ [17]

Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte: „Die Philosophie des ḥaqq mehar (Morgengabe) besagt, dass das Vermögen einer Frau festgelegt werden sollte, damit sie darüber verfügen kann. Sie hat viele Bedürfnisse, die von Männern als unnötig angesehen werden, aber wichtig für sie sind und einige Dinge können einem Mann nicht erklärt werden. Die Scharia bezeugt ihre Bedürfnisse und hat für ihr dauerhaftes Vermögen gesorgt und das Recht der Frauen durch die Festlegung des mehar bewiesen. Damit hat der Islam ein großes Bedürfnis der Zivilisation erfüllt.“ [18]

An einer anderen Stelle sagte Hadhrat Musleh Mau’udRA: „Das Ziel von mehar (Morgengabe) ist, dass die Ehefrau eine unabhängige Eigentumsstellung hat und frei ist, um aus ihrem getrennten Vermögen Wohltätigkeitsausgaben zu tätigen oder Geschenke an ihre Verwandten usw. zu machen. Die Einrichtung von mehar (Morgengabe) ist eine praktische Anerkennung der unabhängigen Eigentumsstellung der Frau und ihres Rechts, getrenntes Eigentum zu erhalten und zu erwerben, über das der Ehemann keine Kontrolle hat.“ [19]

Hadhrat Musleh Mau’udRA sagte: „Ich habe die Höhe des mehar (Morgengabe) so festgelegt, dass es die Summe des Einkommens des Mannes von sechs Monaten bis ein Jahr beträgt. Das heißt, wenn mich jemand bezüglich des mehar (Morgengabe) fragt, schlage ich vor, dass man sechs Monatseinkommen bis zu einem Jahreseinkommen als mehar (Morgengabe) festlegen soll. Mein Ratschlag beruht auf der Tatsache, dass Allah, der Allmächtige, dem Verheißenen MessiasAS eine Bedingung von einem Zehntel für das Wassiyat auferlegt hat, welches zu einem großen Opfer erklärt wurde. Auf dieser Grundlage glaube ich, dass das Zurücklegen eines Zehntels des Einkommens zur Deckung der verbleibenden Ausgaben kein gewöhnliches Opfer ist, sondern ein großes, für das einem solchen Menschen das Paradies versprochen wurde. Nach dieser Berechnung wird das Einkommen eines Jahres, das einem Zehntel des Einkommens für zehn aufeinanderfolgende Jahre entspricht, in dem mehar (Morgengabe) der Ehefrau festgelegt, um nicht nur den Zweck des mehar (Morgengabe) vollkommen ausreichend zu erfüllen. Es ist meiner Meinung nach auch die Grenze.“ [20]

Hadhrat Khalifatul Masih V.ABA sagte: „Also ist die Morgengabe zum Annehmen da und nicht zum Zurückgeben. Es ist das Recht der Frau, dass sie diese erhält. Diejenigen, die es zurückgeben möchten, sind zunächst angehalten auf den Erhalt der Morgengabe auf die Hand zu bestehen. Wenn sie dann so großzügig und großmütig sind, dann können sie es zurückgeben“ [21]

 

Gebet des Heiligen Propheten MuhammadSAW anlässlich der Eheschließung

 

بَارَكَ اللَّهُ لَكُمْ وَبَارَكَ عَلَيْكُمْ وَجَمَعَ بَيْنَكُمَافِي خَيْرٍ۔

bārallāhu lakum wa-bāraka ʿalaikum wa-ǧamaʿa bainakumā fī-ḫair


„Möge Allah euch segnen Und möge Allah seinen Segen auf euch herabsenden und Einklang zwischen euch hervorbringen in Wohltätigkeit.“ [22]


[1] Sunan Ibn-e māǧa, kitābu n-nikāḥ, Hadith-Nr, 1846

[2] Der Heilige Qur’an, Sure an-Nūr, 34

[3] ṣaḥīḥ al-buḫārī, kitābu n-nikāḥ, Hadith-Nr. 5066

[4] Der Heilige Qur’an, Sure al-Furqān 75

[5] Fatāwā Hadhrat Masih-e Mau’udAS, S. 154, āriya dharam, Rūḥānī ḫazāʾin, Bd. 10, S.22-23

[6] ǧāmiʿu t-tirmiḏī, kitābu n-Nikāḥ, Hadith-Nr. 1089

[7] Fatāwā Hadhrat Musleh Mau‘udRA, Bd.2, S.240 & Al Fazl 17. Februar 1921, ḫuṭbāt-e maḥmūd, Bd. 3, S. 86

[8] Der Heilige Qur’an, an-Nisāʾ, 4:2

[9] Der Heilige Qur’an, al-Aḥzāb, 33:71-72

[10] Der Heilige Qur’an, al-ḥašr, 59:19

[11] Sunan Dār quṭnī, kitābu l-n-nikāḥ, Hadith-Nr. 21

[12] Fatāwā Hadhrat Musleh Mau’udRA, Bd. 2 S. 18, Al Fazl, 2. Juli 1937, Bd. 25, Nr. 151

[13] https://www.youtube.com/watch?v=zDwJgewHlbM&ab_channel=MuslimTvDe

[14] Fatāwā Hadhrat Musleh Mau’udRA, Bd. 2, S.7, Al Fazl 17. Februar 1921, Al Fazl 17. Juli 1923

[15] Der Heilige Qur’an, an-Nisāʾ, Vers 5

[16] Der Heilige Qur’an, an-Nisāʾ, Vers 25

[17] Maǧmaʿu l-zawāʾid, Bd. 4, S.131

[18] Al Fazl, 5. Februar 1924, Bd. 11, Nr. 61

[19] Fatāwā Hadhrat Musleh Mau’udRA, Bd.2, S.27

[20] Al Fazl, 12. Dezember 1940

[21] Jalsa Salana Deutschland, Ansprache an die Frauen vom 25.06.2011; gemäß Al-Fazl International vom 13.04.2012

[22] Sunan Ibn-e māǧa, kitābu l-n-nikāḥ, Hadith-Nr. 1905